Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2020

1) Beschreibung der Ferienwohnungen:

Die zwölf Ferienwohnungen des Gutshauses sind nach hohen Standards und teilweise mit Antiquitäten eingerichtet. Die Grundrisse und eine Kurzbeschreibung der Ferienwohnungen finden Sie auf www.schloss-luehburg.de. 

Die Wohnungen verfügen über Küchen/Küchenzeile, um sich komplett verpflegen zu können. Das Doppelzimmer „Schlossallee“ hat eine Pantryküche, die ausschließlich zur Bereitung von Frühstück geeignet ist. Für alle Gäste nutzbar ist der große Garten. 

In Wohnungen mit Kaminöfen finden Sie ein Informationsblatt für den sachgemäßen Umgang. Diese Anweisungen sind aus Sicherheitsgründen strikt zu befolgen. 

Hunde sind auf Schloss Lühburg herzlich willkommen, ausgenommen sind die Allergikerwohnungen Viktoria und Schlossallee. Aus Rücksicht auf Kinder und Familien sind sie auf dem Grundstück und im Gutshaus an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. 

Für den Internetzugang steht in den meisten Bereichen des Hauses ein kostenloses W-LAN zur Verfügung. Waschmaschinen und Trockner sind im Wirtschaftsraum vorhanden, die Bedienung der Geräte erfolgt ausschließlich durch Schloss Lühburg.

Bei Ihrer Anreise sind die Ferienwohnungen mit frischer Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern, Küchenlappen und Anfangsvorrat an Toilettenpapier/ Handseife/Küchenrolle/Gewürze ausgestattet. 

Der Vertragsgegenstand zwischen dem Gast und Schloss Lühburg ist die Vermietung von Ferienwohnungen. Andere „freiwillige Zusatz-Leistungen“ wie die Bereitstellung von Grill-Ausrüstungen, Gartenbestuhlung, W-LAN und ähnlichem werden im Normalfall unentgeltlich bereitgestellt: Ein Anspruch des Gastes auf diese freiwilligen Zusatz-Leistungen besteht aber nicht. Sofern diese Leistungen temporär nicht geboten werden können, leitet sich daraus für den Gast kein Anspruch auf die Minderung des Mietpreises ab.

2) Buchung der Ferienwohnungen:

Die Mindestmietdauer der Ferienwohnung beträgt 3 Nächte, zu Schulferienzeiten 4 Nächte. Bei Buchungslücken ist auch eine Vermietung für 2 Nächte mit einem Aufpreis je nach Größe der Wohnung möglich.

Gruppenbuchungen mit mehr als zwei Wohnungen können ausschließlich über unser Kontaktformular angefragt und gebucht werden; Sie erhalten dann ein persönliches Angebot.  

Anreise 15 – 19 Uhr, Abreise bis 11 Uhr. Im Einzelfall sind abweichende Regelungen möglich. Nach Absprache können in einigen Wohnungen Zustellbetten kostenpflichtig gestellt werden. Grundsätzlich kann die Ferienwohnung von der Gästeanzahl bewohnt werden, die auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Die Möglichkeit des kurzfristigen Besuchs durch Bekannte / Freunde ist nur nach Rücksprache und Erlaubnis mit Schloss Lühburg möglich. 

Sie erhalten von Schloss Lühburg in der Regel ein telefonisches oder schriftliches Angebot. Durch die Bestätigung der Buchung durch Schloss Lühburg per E-Mail oder anderer Kommunikationsmittel kommt ein Vermietungsvertrag zustande (Annahme des Angebots). Der Vermieter bietet die Wohnung nun nicht mehr für den betreffenden Zeitraum an. Mit der Buchungsbestätigung akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schloss Lühburg.

3) Mietpreis, Bezahlung, Nebenkosten:

Den Mietpreis der jeweiligen Ferienwohnung entnehmen Sie der gültigen Preisliste unter www.schloss-luehburg.de.   Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom oder ähnliches sind im Mietpreis enthalten.

Für Veranstaltungen und Feste gelten in der Regel gesonderte Wohnungspreise, die Sie auf Anfrage von Schloss Lühburg erhalten.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung/-senkung, so gilt der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt des Buchungszeitraumes. 

Der Gesamtpreis für den Mietzeitraum (Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer) ist in zwei Schritten zu entrichten

  • 30 % Anzahlung bei Buchungsbestätigung nach Rechnungsstellung
  • 70 % vor Anreise nach Rechnungsstellung

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag vor (s. „Rücktritt des Vermieters“). Darüber hinaus ist Schloss Lühburg bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann Schloss Lühburg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. 

4) Verbot von Feuerwerk und falscher Müllentsorgung:

Das Anzünden von Feuerwerk (Raketen, Knaller, ähnliches), Himmelslichtern und Vergleichbarem durch Gäste ist ausnahmslos auf der gesamten Anlage grundsätzlich verboten, um Brände von umliegenden Gebäuden oder Feldern zu vermeiden.

Nahrungsmittelreste, Feuchttücher, feuchtes WC-Papier und ähnliche feste Kosmetik-Artikel dürfen nicht über das WC entsorgt werden, da diese Artikel die Rohre verstopfen.

5) Endreinigung der Ferienwohnung:

Die Wohnung ist besenrein und in einem aufgeräumten Zustand bis 11:00 Uhr am Abreisetag zu übergeben. Müll ist getrennt in den dafür vorgesehenen Müllbehältern auf dem Grundstück zu entsorgen, Glasflaschen in den Glascontainern am Feuerwehrhaus (200m Entfernung vom Haus)

6) Kaution:

Eine pauschale Kaution wird derzeit nicht verlangt. Sollten allerdings an der Ferienwohnung oder der Ferienanlage durch Verursachung des Mieters Schäden entstehen, die sich nicht während des Aufenthaltes des Mieters auf seine Kosten reparieren lassen, kann vom Vermieter bei Abreise und ohne weitere Begründung die Hinterlegung einer zur Schadensregulierung angemessenen Kaution verlangt werden. Der Verlust eines Schlüssels kostet pauschal 50 EUR. Der Preis ist vor Abreise des Gastes zu entrichten.

7) Sachbeschädigung:

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Haustiere, seine Mitreisenden oder ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.

8) Leistungsänderungen:

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren.

9) Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten nur dann ablehnen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.

Der Mieter kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der schriftliche Eingang der Erklärung beim Vermieter.

Da der Vermieter mit Erhalt der Buchungsbestätigung die Vermarktung der Ferienwohnung für den betreffenden Zeitraum beendet und potentielle Interessenten abweist, steht ihm bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung („Stornierungskosten“) zu; diese beträgt pauschal:

Bei Buchung von einzelnen Ferienwohnungen:

  • Bis 90 Tage vor Mietbeginn gebührenfrei;
  • Bis 45 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Preises;
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn 80 % des vereinbarten Preises;
  • Danach 90% des vereinbarten Preises;
  • 100 % des vereinbarten Preises bei "no show"

sofern die Wohnung nicht weitervermietet werden kann.

Bei Gruppenbuchungen/Festen/Hochzeiten/Familientreffen:

  • bis zu 9 Monaten vor dem Veranstaltungsbeginn gebührenfrei
  • bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin 30 %,
  • bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungstermin 50 %,
  • bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 90 %,
  • innerhalb der letzten 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin sind 100 %

des Mietzinses der vereinbarten Räumlichkeiten und Wohnungen sowie ein entgangener Gewinn von 50 €/Erwachsener laut Angebot (sofern die Anzahl der voraussichtlich teilnehmenden Gäste bis dahin nicht schriftlich angepasst wurde) zu entrichten.

Der Veranstalter haftet für die gesamte Gruppe. Die Anzahlung des Mieters wird in jedem Fall vom Veranstalter für bereits geleisteten Aufwand einbehalten und nicht verrechnet.

Die „Stornierungskosten“ werden von Schloss Lühburg nach Erhalt der Stornierung in Rechnung gestellt und sind binnen zehn Tagen zur Zahlung fällig.Grundsätzlich ist es dem Mieter möglich, den Nachweis zu erbringen, dass ein finanzieller Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist als die pauschale Berechnung der „Entschädigung“.

Aus diesen Gründen wird den Mietern dringend empfohlen, bei Buchung der Reise oder des Festes eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Veranstaltungshaftplichtversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.

Bezieht ein Mieter die gemietete Ferienwohnung nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen ab, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Mietpreisanspruch.

Weiterhin ist keine Teil-Stornierung von einzelnen Tagen einer Buchung (mit entsprechender Rückerstattung von nicht genutzten Übernachtungen) möglich, z.B. aufgrund einer Verkürzung der gebuchten Reise um einzelne Tage aufgrund einer verspäteten Anreise oder einer zeitlich vorgezogenen Abreise.

10) Rücktritt durch den Vermieter:

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekanntwerdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verloren gegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.

Schloss Lühburg kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter die Ordnung der Anlage ungeachtet einer Abmahnung durch Schloss Lühburg nachhaltig stört, wenn der Vermieter berechtigten Anlass hat, dieses zu vermuten oder wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. Einer Abmahnung bedarf es in schwerwiegenden Fällen nicht. Schloss Lühburg hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es gelten die Bestimmungen aus Punkt 9) "Ersatzperson, Rücktritt, …“. Der Vermieter behält unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit bzw. ist zur Erstattung von bereits erhaltenen Zahlungen nicht verpflichtet. Bei berechtigtem Rücktritt vom Mietvertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

11) Beschränkung der Haftung:

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt , soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

Der Vermieter haftet nicht:

  • in Fällen höherer Gewalt wie Feuer, Wasser, extremer Hitze oder Kälte, Ungezieferplage (z.B. Mücken), hoheitliche Anordnung, Ölpest, Meeres-, Strand-/Umweltverschmutzung, sonstige Katastrophen oder Unfälle, Pandemien etc.,
  • für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind.
  • für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht selbst betreffen.
  • für Diebstahl-, Feuer-, Baumabbruch- oder Wasserschäden am Eigentum und KFZ des Mieters.
  • für Unfälle an bzw. infolge der Nutzung von Freizeiteinrichtungen, die auf und außerhalb der Gutsanlage angeboten werden. (z.B. Ruderboot etc.). Insgesamt gilt, dass Eltern für Ihre Kinder haften.

Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im Sommer je nach Witterungs- und Windverhältnissen – wie an Gewässern üblich - Mücken und andere Insekten vorhanden sein können.

12) Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen um den eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht). Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort melden, damit die Mängel überprüft und ggf. kurzfristig beseitigt werden können oder ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. Vor einer Kündigung nach §651 BGB ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche auf Minderung hat der Vermieter gemäß §651g Abs. I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter anzuzeigen. Die Ansprüche verjähren gemäß 651 II BGB in 6 Monaten. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Vermieter seine Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

13) Gerichtsstand:

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und Vermietung der Ferienwohnungen oder der Erbringung sonstiger touristischer Dienstleistungen gilt als Gerichtstand Güstrow. Es gilt deutsches Recht.

14) Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen sowie für alle weiteren, für Gäste von Schloss Lühburg, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen der Mieter finden nur Anwendung, wenn diese vor der Buchung schriftlich vereinbart worden sind.

15) Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte und Regelungen hiervon nicht berührt.

Lühburg, den 01.01.2020